Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen
28. Februar 2008 um 11:25(pelo)
Das Bundesverfassungsgericht hat ein weitreichendes Urteil zur Onlinedurchsuchung gefällt und damit aus meiner Sicht wegweisend die Grundzüge eines freiheitlichen Rechtsstaats bekräftigt. Im Grundrecht verankert ist nun die
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
bundesverfassungsgericht.de



[...] lohren.com ff. (Onlineschnüffeleien-Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen) [...]
Hallo,
natürlich hast du Recht. Das Urteil ist durchweg als positiv für die Privatsphäre einzuschätzen. Dennoch bekommt man durchaus den Eindruck, wenn man die Presse verfolgt, dass unsere Politiker das herzlich wenig interessiert. Die Töne die sie anschlagen, sind nach wie vor die Selben. Auch ist nicht bekannt geworden, dass es Änderungen im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geben soll. Und es steht nach wie vor das Problem, dass alle ausführenden Organe im Grunde nicht in der Lage sind zu entscheiden oder solche Maßnahmen sinnvoll und mit Augenmaß durchzuführen.
http://blog.antivorratsdatenspeicherung.com
Ich bin kein Jurist, aber ich denke das Urteil ist deshalb so wegweisend, weil es gewährleistet, dass Online Durchsuchungen nur unter bestimmten strengen Auflagen und unter der Beachtung der persönlichen Grundrechte gestattet sind. Das ist schon mal ‚ne mächtige Hürde und schützt m.E. vor allzu viel Willkür